HomeRatgeberRadon im Schweizer Trinkwasser: Gefahren beim Duschen und Kochen
Grundwissen & Gefahren📖 5 Min. Lesezeit📅 2026-07-09Autor: Philipp Ostermayer (geprüft von Martin Meier)

Radon im Schweizer Trinkwasser: Gefahren beim Duschen und Kochen

Radon kann auch über das Trinkwasser in Innenräume gelangen. Wir zeigen, welche Gebiete betroffen sind und wie das Gas beim Duschen freigesetzt wird.

Einleitung: Der unbekannte Transportweg

Wenn wir an Radon im Haus denken, ist das Bild von Gas, das direkt aus dem Erdboden durch die Kellerwand diffundiert, allgegenwärtig. Doch es gibt einen zweiten, weitaus unbekannteren Eintrittspfad, der insbesondere in bergigen und kristallinen Regionen der Schweiz eine Rolle spielt: unser Trinkwasser.

Trinkwasser wird in der Schweiz zu einem grossen Teil aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Da dieses Wasser tief im Erdboden im direkten Kontakt mit uran- und radiumhaltigem Gestein steht, löst sich das gasförmige Radon im Wasser auf. Wenn dieses radonbelastete Wasser in unsere Haushalte transportiert wird, birgt dies gesundheitliche Risiken – allerdings anders, als die meisten vermuten.

Die eigentliche Gefahr: Nicht das Trinken, sondern das Einatmen!

Viele Menschen befürchten bei radioaktiven Stoffen im Wasser primär Magenkrebs durch das Trinken. Die medizinische Forschung zeigt jedoch Entwarnung für den Magen-Darm-Trakt:

  • Geringes Risiko beim Schlucken: Verschlucktes Radon wird über den Magen-Darm-Trakt nur in sehr geringen Mengen aufgenommen und rasch über die Lunge wieder ausgeatmet. Das Risiko für Krebserkrankungen des Magens durch radonhaltiges Trinkwasser ist vernachlässigbar gering.
  • Die Freisetzung im Badezimmer: Die eigentliche Gefahr entsteht, wenn das Wasser unter Druck aus dem Hahn tritt und versprüht wird – insbesondere beim Duschen, Kochen, Wäschewaschen oder im Geschirrspüler.
  • Inhalation des freigesetzten Gases: Durch das Versprühen und Erwärmen des Wassers entweicht das gelöste Radongas fast vollständig in die Raumluft. In geschlossenen Badezimmern ohne Fenster oder mechanischen Abzug können die Radonkonzentrationen in der Luft während des Duschens explosionsartig ansteigen und direkt eingeatmet werden.

Der gesetzliche Richtwert für Schweizer Wasserversorgungen

Die Qualität unseres Trinkwassers ist in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) streng geregelt.

Seit der Anpassung der Verordnung gilt für Radon im Trinkwasser ein rechtlicher Richtwert von 100 Bq/l (Becquerel pro Liter). * Kontrollpflicht: Die kantonalen Laboratorien und die Wasserversorger selbst müssen das Wasser regelmässig auf natürliche Radioaktivität prüfen. * Massnahmen bei Überschreitung: Wird der Richtwert von 100 Bq/l überschritten, muss die Wasserversorgung Massnahmen ergreifen. Zum Glück ist die technische Behebung im Wasserwerk relativ einfach.

Wie wird Radon aus dem Trinkwasser entfernt?

Radon ist ein flüchtiges Gas und lässt sich im Gegensatz zu Schwermetallen oder Pestiziden extrem leicht aus dem Wasser entfernen, noch bevor es in das Verteilnetz gelangt:

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Belüftung (Entgasung): Im Wasserwerk wird das geförderte Quellwasser intensiv belüftet. Durch das Einblasen von Luft oder das Rieseln über Kaskaden entweicht das Radongas vollständig aus dem Wasser in die Abluft, wo es gefahrlos ins Freie geleitet wird. Dies ist die effizienteste und umweltfreundlichste Methode.

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Aktivkohlefilterung: Radon lagert sich hervorragend an Aktivkohle an. Diese Methode wird vor allem bei kleineren, privaten Quellfassungen angewandt, ist jedoch wartungsintensiver als die Belüftung.

Tipp für Besitzer von Privatquellen: In alpinen Regionen (Tessin, Wallis, Graubünden) nutzen einige Berghäuser und Alphütten private, nicht-öffentliche Quellfassungen. Diese unterliegen nicht der staatlichen Kontrolle. Wenn Sie eine eigene Quelle nutzen, empfiehlt sich eine radiologische Wasseranalyse im Labor (Kosten ca. CHF 150.- bis 300.-), um Radon im Brauchwasser auszuschliessen.

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Fachlich geprüftMartin Meier
ℹ️ Offizielle Schweizer Richtlinien: Weiterführende gesetzliche Informationen und Schutzbestimmungen finden Sie direkt bei den Schweizer Behörden: SUVA Asbest-Richtlinien sowie im Portal der EKAS (Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit).

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