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Diagnose & Pflichten📖 5 Min. Lesezeit📅 2026-07-09Autor: Philipp Ostermayer (geprüft von Martin Meier)

Gesetzliche Grenzwerte & Pflichten für Schweizer Hauseigentümer (Revision StSV)

Seit 2018 gilt in der Schweiz ein strenger Radon-Referenzwert von 300 Bq/m³. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichten für Hausbesitzer und Vermieter gelten.

Einleitung: Paradigmenwechsel im Schweizer Strahlenschutz

Über viele Jahre hinweg galt beim Thema Radon in der Schweiz eine vergleichsweise grosszügige Regelung. Doch mit den fortschreitenden medizinischen Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde klar: Auch mittlere Radonkonzentrationen im Haus schädigen das Lungengewebe langfristig.

Als Reaktion darauf hat der Bundesrat das Schweizer Strahlenschutzrecht grundlegend reformiert. Per 1. Januar 2018 trat die revidierte eidgenössische Strahlenschutzverordnung (StSV) in Kraft. Seitdem hat sich der gesetzliche Schutz vor Radon massiv verschärft – mit direkten Auswirkungen auf Hauseigentümer, Vermieter, Bauherren und Gemeinden.

Vom Grenzwert zum Referenzwert: Die aktuellen Zahlen in der Schweiz

Die wichtigste Neuerung der StSV-Revision betrifft die Absenkung der Grenzwerte und die Einführung eines einheitlichen Referenzwertes für Innenräume.

In allen Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Schulzimmer, Büros), gilt ein Referenzwert von 300 Bq/m³ für die über das Jahr gemittelte Radongaskonzentration. Dieser Wert darf im Jahresmittel nicht überschritten werden.

An spezifischen, radonexponierten Arbeitsplätzen (z. B. in unterirdischen Bauten, militärischen Anlagen, Tunneln oder Wasserversorgungen) gilt gemäss Art. 156 StSV ein Schwellenwert von 1000 Bq/m³. Wird dieser Wert überschritten, gilt der Betrieb rechtlich als "radonexponierter Arbeitsplatz" und muss strenge Strahlenschutzmassnahmen sowie persönliche Dosismessungen einführen.

Welche Pflichten haben Schweizer Hauseigentümer?

SituationGesetzliche Pflichten des Eigentümers
Bestehendes WohneigentumKeine automatische Messpflicht. Wird jedoch bei einer freiwilligen Messung eine Überschreitung der 300 Bq/m³ festgestellt, besteht eine Sanierungsempfehlung.
Mietobjekt (Mehrfamilienhaus)Mieter haben das Recht, eine gesunde Wohnumgebung einzufordern. Bei konkreten Hinweisen kann der Mieter eine Messung verlangen. Wird der Wert überschritten, ist der Eigentümer zur Sanierung verpflichtet (Mangel an der Mietsache).
Neubau & UmbauBauherren sind gesetzlich verpflichtet, präventive bauliche Massnahmen nach dem Stand der technik (SIA-Norm 180) zu ergreifen, damit der Wert von 300 Bq/m³ sicher unterschritten wird.
Schulen & KindergärtenKantone und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet (Art. 158a StSV), alle Schulen und Kindergärten systematisch zu messen. Bei Überschreitungen gilt eine strikte Sanierungspflicht.

Drohen Sanktionen? Die gesetzlichen Sanierungsfristen

Sollte bei einer offiziell anerkannten Messung eine Überschreitung des Referenzwertes in bewohnten Räumen oder Schulen festgestellt werden, greift eine gesetzliche Pflicht zur Behebung. Die Sanierungsfristen hängen von der Schwere des Befalls ab:

  • > 300 bis 600 Bq/m³: Sanierungsfrist von maximal 10 Jahren (Kombination mit Umbau sinnvoll).
  • > 600 bis 1000 Bq/m³: Sanierungsfrist von maximal 3 Jahren.
  • > 1000 Bq/m³: Sanierungsfrist von maximal 1 Jahr.
  • > 3000 Bq/m³: Dringende Sofortmassnahmen innerhalb weniger Monate gefordert.

Immobilienkauf-Tipp: Ein unentdeckter Radonbefall ist ein rechtlicher Sachmangel. Stellen Sie vor dem Hauskauf durch eine Messung sicher, dass das Objekt radonsicher ist, oder vereinbaren Sie entsprechende vertragliche Absicherungen.

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Fachlich geprüftMartin Meier
ℹ️ Offizielle Schweizer Richtlinien: Weiterführende gesetzliche Informationen und Schutzbestimmungen finden Sie direkt bei den Schweizer Behörden: SUVA Asbest-Richtlinien sowie im Portal der EKAS (Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit).

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