HomeRatgeberNaturradioaktivität in Schweizer Innenräumen: Wissenschaftliche, regulatorische und bautechnische Aspekte
Grundwissen & Gefahren📖 12 Min. Lesezeit📅 2026-07-09Autor: Philipp Ostermayer (geprüft von Martin Meier)

Naturradioaktivität in Schweizer Innenräumen: Wissenschaftliche, regulatorische und bautechnische Aspekte

Wissenschaftliches Paper über Naturradioaktivität in Schweizer Gebäuden: Physikalische Grundlagen, regulatorische Entwicklungen (StSV) und baupraktische Schutzmassnahmen.

Fokus: Eidgenössische Gesetzgebung, geologische Rahmenbedingungen der Schweiz und bauphysikalische Schutzkonzepte.

Radon-222 ist ein natürliches, radioaktives Edelgas, das beim Zerfall von Uran im Erdboden entsteht. In der Schweiz stellt die Inhalation von Radon und seinen kurzlebigen Zerfallsprodukten die primäre Quelle für die Belastung der Bevölkerung durch ionisierende Strahlung dar. Jährlich werden ca. 200 bis 300 Lungenkrebstodesfälle in der Schweiz direkt auf Radon zurückgeführt, womit es nach dem Tabakrauchen die zweithäufigste Ursache für diese Krebserkrankung ist. Die Revision der eidgenössischen Strahlenschutzverordnung (StSV) per 1. Januar 2018 senkte den rechtlich bindenden Grenzwert von 1000 Bq/m³ auf einen modernen Referenzwert von 300 Bq/m³ ab. Dieses Paper analysiert die physikalischen Zerfallsprozesse, die geologischen Hotspots der Schweiz (Alpen, Jura), die Dynamik des bauphysikalischen Eintritts durch den sogenannten Kamineffekt sowie die technologischen und rechtlichen Sanierungs- und Präventionsstrategien nach dem aktuellen Stand der Technik.

Radon (222Rn) ist ein geschmacks-, geruchs- und farbloses Edelgas. Mit einer Dichte von 9,73 g/l bei 0 °C ist es etwa achtmal schwerer als Luft. Es ist chemisch nahezu inert, was bedeutet, dass es im Boden keine dauerhaften chemischen Bindungen eingeht, sondern als freies Gas durch Porenräume, Klüfte und Risse diffundieren und konvektiv transportiert werden kann.

Die Uran-238-Zerfallsreihe

Radon ist Teil der natürlichen Uran-Radium-Zerfallsreihe (Uran-238). Die für die Innenraumbelastung relevante Kette verläuft über folgende Schritte:

  • Radium-226 (226Ra) besitzt eine Halbwertszeit von ca. 1600 Jahren und ist als Feststoff direkt im Gestein und Boden gebunden.
  • Radon-222 (222Rn) zerfällt mit einer Halbwertszeit von 3,82 Tagen unter Aussendung eines Alpha-Teilchens (α). Diese Halbwertszeit ist lang genug, damit das Gas aus tieferen Bodenschichten bis an die Oberfläche und in Gebäude vordringen kann, bevor es zerfällt.
  • Radon-Folgeprodukte: Die eigentliche gesundheitliche Gefahr geht von den kurzlebigen, schwermetallischen Folgeprodukten aus: Polonium-218 (Halbwertszeit 3,1 min, Alpha-Strahler), Bleiatome (Blei-214), Wismut (Wismut-214) und Polonium-214 (Halbwertszeit 164 Mikrosekunden, Alpha-Strahler).

Die gesundheitliche Gefährdung durch Radon beruht auf der Inhalation dieser radioaktiven Folgeprodukte, nicht primär auf dem Einatmen des Edelgases selbst. Da Radon chemisch inert ist, wird der Grossteil des eingeatmeten Radongases direkt wieder ausgeatmet.

Pathophysiologie des Alveolar- und Bronchialraums

Werden die radioaktiven Isotope 218Po und 214Po eingeatmet, lagern sie sich auf dem feuchten Bronchialepithel ab. Beim dort stattfindenden Alphazerfall werden hochenergetische Heliumkerne (α-Teilchen) emittiert. Sie verursachen im Gewebe (Reichweite ca. 40 bis 70 Mikrometer) komplexe DNA-Doppelstrangbrüche, die von zellulären Reparatursystemen oft fehlerhaft repariert werden (mutagene Transformation).

Das Risiko-Multiplikator-Modell (Synergismus mit Tabakrauch)

Epidemiologische Grossstudien (z. B. Darby et al., 2005) zeigen, dass das Lungenkrebsrisiko linear mit der langfristigen Radonkonzentration ansteigt – ohne erkennbaren Schwellenwert. Pro Erhöhung der Radonkonzentration um 100 Bq/m³ steigt das relative Lungenkrebsrisiko um ca. 16 %.

ExpositionsgruppeRadonbelastung (0 Bq/m³)Radonbelastung (300 Bq/m³)Radonbelastung (1000 Bq/m³)
NichtraucherLebenszeitrisiko: ~0.4 %Lebenszeitrisiko: ~0.5 %Lebenszeitrisiko: ~0.9 %
RaucherLebenszeitrisiko: ~10.0 %Lebenszeitrisiko: ~12.0 %Lebenszeitrisiko: ~22.0 %

Das Radonvorkommen an der Oberfläche hängt direkt von der Geologie des Untergrunds sowie der Permeabilität des Bodens ab.

Geologische Provinzen der Schweiz

Besonders hoch ist das Radonpotenzial in den Alpen (Zentral- und Südalpen, z.B. Graubünden, Wallis, Tessin) aufgrund kristalliner Gesteine wie Granit. Auch im Jura führt das stark zerklüftete Karstgestein dazu, dass Bodengas über weite Strecken nach oben steigen kann. Im Mittelland ist das Risiko im Schnitt geringer, jedoch können eiszeitliche Moränen sehr durchlässig sein, weshalb lokale Hotspots überall in der Schweiz auftreten können.

Bauphysikalische Eintrittspfade: Der Kamineffekt

Der thermisch induzierte Kamineffekt zieht Radon ins Gebäude. Die beheizte Raumluft steigt auf, wodurch im Kellergeschoss ein permanenter, leichter Unterdruck (ca. 1 bis 5 Pa) entsteht. Dieser saugt das gasförmige Radon durch undichte Stellen der Bodenplatte (Naturkeller, Fugen, Risse, Rohrdurchführungen) konvektiv an.

Am 1. Januar 2018 trat die revidierte Strahlenschutzverordnung (StSV, SR 814.501) in Kraft:

  • Referenzwert von 300 Bq/m³: Gilt für Wohn- und Aufenthaltsräume (Art. 155 StSV).
  • Schwellenwert an Arbeitsplätzen von 1000 Bq/m³: An exponierten Standorten gilt dieser Schwellenwert (Art. 156 StSV).
  • Radonaktionsplan 2021–2030: Verpflichtet u.a. zur systematischen Radonmessung in Schulen und Kindergärten.

Beim Neubau wird gemäss SIA-Norm 180 auf eine monolithische, rissfreie Bodenplatte (Beton XC2) sowie gasdichte Manschettensysteme gesetzt. Im Bestand haben sich folgende Sanierungstechnologien etabliert:

1

Aktive Bodenabsaugung (Sub-Slab Depressurisation - SSD): Ein Radialventilator saugt die Luft unter dem Fundament ab und erzeugt Unterdruck ("Goldstandard").

2

Bauwerksabdichtung: Risse injizieren und mit Bitumen-/Elastomerbahnen versiegeln.

3

Lüftungskonzepte: Kontrollierte Wohnraumlüftungen mit minimalem Überdruck im Keller neutralisieren den Kamineffekt.

PO
MM
Fachlich geprüftMartin Meier
ℹ️ Offizielle Schweizer Richtlinien: Weiterführende gesetzliche Informationen und Schutzbestimmungen finden Sie direkt bei den Schweizer Behörden: SUVA Asbest-Richtlinien sowie im Portal der EKAS (Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit).

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